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Das Beitrittsformular und die Beitragsordnung mit SEPA-Mandat können Sie durch Klicken auf den obigen Button öffnen und anschließend herunterladen. Einfach ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und abschicken.
Beitrittsformular herunterladen (PDF)
Beitragsordnung
(gemäß § 6 der Vereinssatzung) Stand 11.04.2025
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 01. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt:
| Klasse | Mitgliederart | Beitragshöhe |
|---|---|---|
| 1 | Kinder ab 6 Jahre, Schüler, Jugendliche unter 18 Jahren | 20,00 € |
| 2 | Erwachsene über 18 Jahre | 45,00 € |
| 3 | Ehepaare oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen 60,00 € | 70,00 € |
| 4 | Familienbeitrag (einschließlich aller Kinder unter 18 Jahren) auf Antrag | 80,00 € |
| 5 | In Ausbildung befindliche Personen, Bundesfreiwilligendienstleistende über 18 bis 27 Jahre auf Antrag | 30,00 € |
| 6 | Rentner, Pensionäre und Schwerbehinderte auf Antrag | 30,00 € |
| 7 | Kinder bis 6 Jahre | 10,00 € |
| 8 | Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
Der Vereinsrat wird ermächtigt, in besonders begründeten Härtefällen eine Ausnahme zuzulassen. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
4. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit den entsprechenden Nachweisen dem Schatzmeister vorzulegen. Anschriften wechsel ist sofort mitzuteilen.
5. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.
6. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über EDV zum 15. November des Jahres, bzw. dem nächstmöglichen Bankarbeitstag.
Beitragskonten des Vereins sind:
VR Bank Schw. HallI
IBAN DE62 6229 0110 0032 2650 26
BIC: GENODES1SHA
VR Bank Dinkelsbühl
IBAN DE47 7659 1000 0101 0155 08
BIC: GENODEF1DKV
Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
7. Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren nicht teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 15. November jeden Jahres auf eines der genannten Beitragskonten. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens 5,00 € zu entrichten. Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben.
8. Bei Vereinseintritt bis 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 01. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
9. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss beim Schatzmeister bis 31. Dezember schriftlich erklärt werden.
10. Abteilungen können zur Deckung evtl. Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung und nach Bestätigung des Vereinsvorstands gesonderte Abteilungsbeiträge erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.
11. Leuki Crew Card
Der Mitgliedsbeitrag kann je Mitglied innerhalb eines Jahres (Zeitraum 01.Juli bis 30.Juni) maximal um bis zu 10 € reduziert werden. Für jeden geleisteten Arbeitsdienst bei einer Veranstaltung der Sportfreunde kann ein Mitglied den Mitgliedsbeitrag im aktuellen Beitragsjahr um je 5 € reduzieren lassen. Dazu erhält ein Mitglied auf Wunsch für den geleisteten Arbeitsdienst eine Bestätigung – die Leuki Crew Card.
Um die Reduzierung zu erhalten, muss das Mitglied die Leuki Crew Card bis zum 31. Juli des Jahres im Briefkasten des Kassiers einwerfen oder per E-Mail an Kassier@spfr-leukershausen.de senden. Die Reduzierung für geleistete Arbeitsdienste erfolgt somit nicht automatisch, sondern nur durch Beantragung.
Übertragungen ins Folgejahr oder auf andere Mitglieder sind nicht möglich. Deshalb kann die Beitragsreduzierung nur durch das Mitglied in Anspruch genommen werden, das den Arbeitsdienst geleistet hat.
Negative Mitgliedsbeiträge durch Reduzierungen sind ausgeschlossen. Sollte durch die Reduzierung ein negativer Mitgliedsbeitrag entstehen erfolgt keine Auszahlung.