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Das Beitrittsformular und die Beitragsordnung mit SEPA-Mandat können Sie durch Klicken auf den obigen Button öffnen und anschließend herunterladen. Einfach ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und abschicken.

Beitragsordnung
(gemäß § 6 der Vereinssatzung) Stand 08.10.2021

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2. Der Mitgliedsbeitrag und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 01. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.

3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt:

Klasse

Mitgliederart

Beitragshöhe

1

Kinder ab 6 Jahre, Schüler, Jugendliche unter 18 Jahren

15,00 €

2

Erwachsene über 18 Jahre

35,00 €

3

Ehepaare oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen

60,00 €

4

Familienbeitrag (einschließlich aller Kinder unter 18 Jahren) auf Antrag

65,00 €

5

In Ausbildung befindliche Personen, Bundesfreiwilligendienstleistende über 18 bis 27 Jahre auf Antrag

25,00 €

6

Rentner, Pensionäre und Schwerbehinderte auf Antrag

25,00 €

7

Kinder bis 6 Jahre

5,00 €

8

Ehrenmitglieder

beitragsfrei

Der Vereinsrat wird ermächtigt, in besonders begründeten Härtefällen eine Ausnahme zuzulassen. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

4. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit den entsprechenden Nachweisen dem Schatzmeister vorzulegen. Anschriften wechsel ist sofort mitzuteilen.

5. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.

6. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über EDV zum 15. November des Jahres, bzw. dem nächstmöglichen Bankarbeitstag.

Beitragskonten des Vereins sind:
VR Bank Schw. HallI
IBAN DE62 6229 0110 0032 2650 26
BIC: GENODES1SHA

VR Bank Dinkelsbühl
IBAN DE47 7659 1000 0101 0155 08
BIC: GENODEF1DKV

Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.

7. Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren nicht teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 15. November jeden Jahres auf eines der genannten Beitragskonten. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens 5,00 € zu entrichten. Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben.

8. Bei Vereinseintritt bis 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 01. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

9. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss beim Schatzmeister bis 30. September schriftlich erklärt werden.

Sportfreunde Leukershausen-Mariäkappel e.V.
Trutenbachstraße 31
74594 Kreßberg

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