Das Beitrittsformuar und die Beitragsordnung mit SEPA-Mandat können Sie durch Klicken auf den obigen Button öffnen und anschschließend herunterladen. Einfach ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und abschicken.
Beitragsordnung
(gemäß § 6 der Vereinssatzung) Stand 01.01.16
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 01.Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluß gefaßt wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluß einen anderen Termin festsetzen.
3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt :
Klasse
Mitgliederart
Beitragshöhe
1
Kinder ab 6 Jahre, Schüler, Jugendliche unter 18 Jahren
15,00 €
2
Erwachsene über 18 Jahre
30,00 €
3
Ehepaare oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen
50,00 €
4
Familienbeitrag (einschließlich aller Kinder unter 18 Jahren) auf Antrag
55,00 €
5
In Ausbildung befindliche Personen, Bundesfreiwilligendienstleistende über 18 bis 27 Jahre auf Antrag
20,00 €
6
Rentner, Pensionäre und Schwerbehinderte auf Antrag
20,00 €
7
Ehrenmitglieder beitragsfrei
beitragsfrei
Der Vereinsrat wird ermächtigt, in besonders begründeten Härtefällen eine Ausnahme zuzulassen.Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
4. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit den entsprechenden Nachweisen dem Schatzmeister vorzulegen. Anschriftenwechsel ist sofort mitzuteilen.
5. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landes-sportbundes (WLSB) enthalten.
6. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über EDV zum 15.November des Jahres, bzw .dem nächstmöglichen Bankarbeitstag.
Beitragskonten des Vereins sind :
VR Bank Schw. HallI
BAN DE62622901100032265026
BIC: GENODES1SHA
VR Bank DinkelsbühlI
BAN DE4776590000101015508
BIC: GENODEF1DKV
Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
7. Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren nicht teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 15.November jeden Jahres auf eines der genannten Beitragskonten. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens 2,00 € zu entrichten. Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben.
8. Bei Vereinseintritt bis 30.Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 01.Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
9. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss beim Schatzmeister bis 30.September schriftlich erklärt werden.
Sportfreunde Leukershausen-Mariäkappel e.V.
Trutenbachstraße 31
74594 Kreßberg
IMPRESSUM
DATENSCHUTZ